Berufung: Frei wie ein Vogel?

Gerichtssaal
Der Gerichtssaal im Oberlandesgericht in Nürnberg der bereitgestellt wurde

Mit etwa 10 Minuten Verspätung startete am 23.03.22 um 08:40 Uhr das Berufungsverfahren von Rainer. Dieser wurde am 21. Oktober 2021 vom Amtsgericht Neustadt an der Aisch zu zwei Jahren Haft, wegen mehrfacher Körperverletzung gegen Besucher und Beleidigung gegen die Polizei die ihm vor seinen Besuchern beschützt, verurteilt.

Rainer hatte schon kurz nach der Verhandlung in einem seiner Streams verkündet das er Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Die Staatsanwaltschaft war etwas schneller und wollte mehr und zwar 2 Jahre und 3 Monate in Haft. Trotz 11 begangener Straftaten während seiner zweiten Bewährung und dem nicht einhalten von Bewährungsauflagen wie den Sozialstunden und nur 3 von 8 besuchten Tagen beim Anti-Aggressionstraining wurde Rainer nur zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Wie kam es dazu?

Ruhiger start in den Tag

Neben Richter, Verteidiger, Staatsanwaltschaft und dergleichen durften nur 12 Journalisten und 12 Bürger am Prozess teilnehmen. Die journalistische Beteiligung war dieses mal höher, als bei seiner Verhandlung im Oktober. Bis zur Mittagspause um ca. 12:30 Uhr blieb es innerhalb des Gerichtsaals noch relativ ruhig. Zeugen sollten erst danach aufgerufen und befragt werden. Allerdings spielten sich vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg einige interessante Szenen ab.

Vollversammlung der Haider
Schildhäider
Der „Schildhaider“ mit „Pro“ Rainer Nachrichten

Schon sehr früh sind relativ viele Haider angereist.  Bekannte Haider sind der Handtuchhaider, ZDK und Roxau, während die Antimobbing-Guys alles per Livestream übertragen haben. Auch Anwesend ist der Youtuber Adlersson der schon am Vortag an der ehemaligen Drachenschanze gesichtet wurde.

Zudem wieder einmal meinte sich der Handtuchhaider zu blamieren, in dem er in der Öffentlichkeit vor dem Oberlandesgericht piiste und dann von der Polizei abgeführt wurde.Was heißt mal wieder?

Der Handtuchhaider wurde dadurch bekannt, dass er bereits eine körperliche Auseinandersetzung mit Rainer hatte, weil dieser ihm damals das Smartphone kaputt gemacht hatte. Die körperliche Auseinandersetzung kam allerdings einen Tag versetzt, nach Begründung des Handtuchhaiders „um sich mit Rainer verbal auseinanderzusetzen“. Es kam zu einer Anzeige und einem Gerichtstermin an dem der Handtuchhaider alleine ankam, ohne Anwalt, sichtlich angetrunken war mit einem Handtuch umschlungen. Er glaubte tatsächlich sich in diesem Zustand alleine verteidigen zu können und wurde für schuldig gesprochen.

Adlersson+fan+oberlandesgericht
Der Youtuber Adlersson mit einem Fan vor dem Oberlandesgericht Nürnberg
Nicht der einzige Betrunkene

Der Handtuchhaider war aber nicht der einzige der an dem Tag bereits einen Intus hatte. Vor dem Gericht wurde quasi Frühschoppe betrieben und einige der Haider hatten ebenfalls einem im Tee. Aber auch der erste geladene Zeuge wirkte sichtlich betrunken und gestand dem Richter das er bereits zwei Bier getrunken hatte. Es handelte sich bei dem Zeugen um Maximilian den Rainer damals eine Taschenlampe vor den Kopf geknallt hatte.

Zeuge_Maximilian
Maximilian bei seinem Termin im Oktober. Rainer hatte ihm eine Taschenlampe an den Kopf geknallt.

Nach der erfolgten Aussage vor Gericht war Maximilian frei zu gehen und schloss sich den Haidern vor dem Oberlandesgericht an, wo er dabei gefilmt wurde wie er ein paar kräftige Schlucke aus einer Pfefferminzschnapsflasche nahm.

Maximilian soll dann rumgebrüllt und die Beamten vor dem Gericht beleidigt haben.[mfn]T-Online: Wienand[/mfn] Als er abgeführt wurde, soll er noch einen Polizisten verletzt haben. Auf der Wache wurde festgestellt das Maximlian bereits 1,76 Promille hatte. Die wurde dem Gericht mitgeteilt und vom Richter wie folgt kommentiert:

Das wirft auch ein gewisses Licht auf dessen Aussagen.

Ein neues Gutachten über Rainer

Rainer hat tatsächlich ein neues Gutachten von sich und seiner geistigen Verfassung anfertigen lassen. Während das alte Gutachten noch von Narzismus und einer Intelligenzgemindert sprach, so ist vom neuen Gutachten leider nicht viel bekannt und wurde unter Berücksichtigung von Rainers Intimsphäre nicht öffentlich vorgetragen. Nur die Staatsanwältin geht bei ihren Schlussplädoyer auf das neue psychiatrische Gutachten ein und demnach wurde „…eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit festgestellt.“

Das Ende vom vorzeitigen Ende

Wie einige bereits berichtet haben wird es damit erst einmal keine „Knast-Staffel“ im Drachengame geben. Das Urteil mit einem Jahr auf Bewährung trifft dabei auf viel unverständnis bei den Haidern, da ja bereits bekannt war das Rainer ein Aggressionsproblem hat. Nun kommt dazu das Rainer „erheblich vermindert Steuerungsfähig“ ist. Das wird natürlich dazu beigetragen haben das es eben zu einem solchen Urteil gekommen ist, allerdings argumentiert die Verteidigung im Schlussplädoyer auch wie folgt:

Wer am Drachengame teilnimmt und weiß wie die Rahmenbedingungen auf dem Spielfeld sind und dass Herr Winkler auch irgendwann ausrastet, der ist nicht schützenswert. Die wussten, jetzt gibt’s Haue, das war Einwilligungshandlung.“

AnwaltJunEinschätzung
Einschätzung von Herrn Anwalt Jun

Es gibt allerdings auch die Einschätzung vom Anwalt Herr Jun, welcher sich das Verfahren rund um Rainer schon länger ansieht und dieser ist der Meinung das Maximilian(der Taschenlampenhaider) der Kronzeuge war auf den es wirklich angekommen wäre. Was nun die genaue Urteilsbegründung ist, werden wir erst nach der Veröffentlichung durch das Oberlandesgericht in Nürnberg in ein paar Wochen herausfinden.

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