KW 05: Fragen zum Urheberrecht

In dieser Woche ist eigentlich nichts außergewöhnliches passiert. Rainer hat mal wieder mehr oder minder regelmäßig gestreamt und ein paar Vlogs hochgeladen. Die Streams sind wie gewöhnlich sehr langweilig. Er schweigt großteils, außer er wird was gefragt und wenn ihm die Fragen auf die Nerven gehen, so motzt er seinen Chat mit den zahlenden Mitgliedern an.

Rainer und das Urheberrecht

Das einzige was Erwähnenswert ist, ist das ihm heute am Sonntag aufgefallen ist das ein bestimmter Kanal seine Streams Re-Streamt und dies doch eine Verletzung seines Urheberrechts ist. Ich bin kein Urheberrechtsanwalt, daher kann ich nur mein Allmann-Wissen zum besten geben. Aber meines wissens gehören Gamingstreams dem Publisher der die Rechte des Spiels besitzt, den zum Start von Youtube Gaming musste man sich noch Lizenzen bzw. Erlaubnisse einholen, damit man das überhaupt durfte und wird Heutzutage nur geduldet weil die Publisher dies als Kostenfreie Werbung ansehen.

Des Weiteren muss ein Werk erst einmal die Schöpfungshöhe erreichen, damit es vom Urheberrecht geschützt ist. Dies ist natürlich ein extrem komplexes Thema ab wann ein Werk als Eigenständig und Komplex genug gilt diese zu erreichen. Fun Fact: Gewisse Pornos sind nicht vom Urheberrecht geschützt, da dieses als zu einfach oder primitiv gelten.

Daher wäre es Interessant zu wissen, ob seine Streams die Großteil aus vor der Kamera sitzen und nichts machen, wirklich die Schöpfungshöhe erreichen. Ich persönlich denke das er das nicht tut.

Youtube-Kanal der Woche

Der Wongl ist zurück! Bei Wongl Reincarnation handelt es sich um einen Kanal der kleine Ausschnitte aus Rainers Videos und Streams verwendet und diese komplett neu vertont. Superlustig anzusehen und aufgrund der Größe was gutes für zwischendurch.

Nachtrag

Leider sind mir doch ein paar Sachen entgangen:

  • Rainer teilte in einem seiner Streams am Wochenende mit, dass er für das Filmen sowie Streamen der Straße ein Bußgeld von knapp 1.000,00 € zahlen muss.
  • Des Weiteren wurde die offizielle Urteilsbegründung zur Rainers Gerichtsurteil von Oktober 2021 veröffentlicht und ist für jeden hier einsehbar.

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